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Verwaltung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Als Immobilientreuhänder steht für uns die optimale Betreuung Ihrer Wohnhausanlage an erster Stelle. Neben der permanenten Kontrolle sowie Realisierung aktueller Aufgaben umfasst unsere Verantwortung ein umfangreiches Tätigkeitsfeld.

Wir machen Ihre Objektorganisation.
In einer Hausgemeinschaft ist viel zu organisieren. Die Hausreinigung muss überprüft werden, Hausversammlungen wollen organisiert sein, Informationen müssen kommuniziert werden. Diese Aufgaben nehmen wir Ihnen ab.

  • Durchführung aller erforderlichen Wartungsarbeiten die zur Erhaltung der technischen Allgemeineinrichtungen sowie zur Sicherheit aller Bewohner erforderlich sind
  • Pflege der Allgemeinflächen (Reinigung, Grünflächen, Garage etc.)
  • einer ordnungsgemäßen, den Bestimmungen der STVO folgenden Winterbetreuung (Schneeräumung, Streuen bei Glatteis etc.) u.a.m.
  • Für den ordnungsgemäßen Bauzustand der Anlage, insbesondere bei Auftreten plötzlicher und ernster Schäden, wird Sorge getragen
  • Sämtliche Arbeiten und Verbesserungen, die über die laufende Instandhaltung, Wartung und akuter Schadensbeseitigung hinausgehen, werden mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen, gegenüber Gerichten und Behörden
  • Entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz wird eine Eigentümerversammlung abgehalten

Wir machen Ihr Finanzmanagement.
In einer klaren Übersicht erfassen wir alle finanziellen Transaktionen und Abrechnungsmodalitäten transparent auf einem sicheren Treuhandkonto. Das schafft Sicherheit und Kontrolle bei den Ausgaben.

  • Die regelmäßige Überprüfung des Preis/Leistungsangebotes beauftragter Dienstleistungsunternehmen im Sinne eines optimierten Betriebskostenaufwandes
  • jährliche Vorschau für die Bewirtschaftungskosten, der in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehende Erhaltungsarbeiten sowie der erforderlichen Beiträge zur Rücklage (Instandhaltungsfonds)
  • Wir verwalten den gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsfonds, der in Abstimmung mit der Kostenplanung und unter Berücksichtigung des Wohnungseigentumsgesetzes fruchtbringend angelegt wird
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung
  • Wir sorgen für die Abwicklung aller Versicherungs- und/oder sonstigen Ansprüchen, die im Zuge der Sorgwaltung entstehen
  • Abwicklung der monatlichen Betriebskostenvorschreibungen
  • regelmäßige Zahlungseingangskontrolle, Mahnwesen (falls erforderlich)
  • Abrechnung der Betriebskosten (z. B.: Wasser- und Kanalgebühren, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Gebäudeversicherung, Schneeräumung, Hausreinigung, Schädlingsbekämpfung, Rauchfangkehrer, Grundsteuer u. a. m.)
  • Wir übernehmen den Zahlungsverkehr (Kontrolle, Fristenwahrung) für alle, die Gesamtanlage zuzuordnenden Positionen (z.B. allgemeine Kosten des Betriebes, Abgaben, diverse Wartungsarbeiten, Professionisten etc.)
  • Um maximale Transparenz zu gewährleisten, richten wir für jede Liegenschaft ein eigenes Betriebskostenkonto auf Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft ein
  • Lohnverrechnung für Hausbesorger (falls vorhanden)
  • Monatliche Abrechnung der Umsatzsteuer (Umsatzsteuervoranmeldung) mit dem zuständigen Finanzamt sowie Jahres-Umsatzsteuererklärung

Alle anderen, hier nicht angegebenen Detailaufgaben im Zuge der ordentlichen Verwaltung werden selbstverständlich entsprechend den Regelungen des aktuellen Wohnungseigentumsgesetzes erfüllt.